Reform des Abstammungs- und Kindschaftsrechts
- RA Thorsten Berg

- 27. Aug. 2024
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Quelle: Haufe.de

Reform des Abstammungs- und Kindschaftsrechts
Bundesjustizminister Marco Buschmann hat umfassende Reformvorschläge für das Abstammungs- und Kindschaftsrecht präsentiert, um das Familienrecht an die Realität von Trennungsfamilien, Patchwork- und Regenbogenfamilien anzupassen. Die Eckpunkte umfassen u.a. die Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Paare, die ohne Adoptionsverfahren rechtliche Eltern werden können, sowie die Stärkung der Rechte biologischer Väter, die Vaterschaft anerkennen oder anfechten können. Ein neues Elternschaftsregister soll private und Samenspenden erfassen. Im Kindschaftsrecht soll das Wechselmodell, bei dem beide Eltern die Kinder abwechselnd betreuen, gesetzlich geregelt werden. Kindern ab 14 Jahren sollen Mitentscheidungsrechte im Sorge- und Umgangsrecht eingeräumt werden. Auch nichteheliche Paare sollen künftig ein Kind adoptieren dürfen. Die Vorschläge sind Teil einer breiteren Reform des Familienrechts, die auch das Namens- und Unterhaltsrecht umfasst. Kritik gibt es, da die Reform keine Regelungen für nicht-binäre Personen enthält.
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