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Anspruch auf Unterhaltsvorschuss bei mehr als 60 % Betreuungsanteil

Quelle: Haufe.de

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Anspruch auf Unterhaltsvorschuss bei mehr als 60 % Betreuungsanteil


Das Bundesverwaltungsgericht hat in einer wegweisenden Entscheidung klargestellt, dass Alleinerziehende mit einem Betreuungsanteil von über 60 % Anspruch auf Unterhaltsvorschuss haben. Dies schafft dringend benötigte Rechtssicherheit für Betroffene. Eine Mutter, deren Kindesvater nicht zahlt, hatte geklagt, da das Jugendamt den Vorschuss verweigerte, da die Kinder zeitweise beim Vater leben. Das Gericht betonte den Zweck des Unterhaltsvorschussgesetzes, Alleinerziehende zu entlasten. Es legte eine klare Grenze fest: Wenn der mitbetreuende Elternteil 40 % oder mehr betreut, entfällt der Anspruch. Die genauen Betreuungszeiten müssen ermittelt werden. Das OVG muss den Fall nun erneut prüfen.

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