top of page



Anspruch auf Unterhaltsvorschuss bei mehr als 60 % Betreuungsanteil
Das Bundesverwaltungsgericht stellte klar: Alleinerziehende mit über 60 % Betreuungsanteil haben Anspruch auf Unterhaltsvorschuss.

RA Thorsten Berg
30. Juli 20241 Min. Lesezeit
6 Ansichten
0 Kommentare
bottom of page