Krypto-Assets im notariellen Nachlassverzeichnis und die Pflichten des Notars
- RA Thorsten Berg
- 11. Juni 2024
- 1 Min. Lesezeit
Quelle: Fachbeiträge ZErberus

Krypto-Assets im notariellen Nachlassverzeichnis und die Pflichten des Notars
Der Tod eines Krypto-Millionärs 2018 warf ein Licht auf die Herausforderungen der Vererbung von Krypto-Assets. Während Kryptowährungen wie Bitcoin auch in Deutschland an Beliebtheit gewinnen, stehen Notare vor neuen Pflichten bezüglich des notariellen Nachlassverzeichnisses. Die bisherige Literatur und Rechtsprechung bieten wenig Anleitung für den Umgang mit Krypto-Assets. Dennoch sind bestehende erbrechtliche Normen flexibel genug, um den Umgang mit digitalen Vermögenswerten zu regeln. Krypto-Assets, darunter Kryptowährungen wie Bitcoin, werden als "sonstige Gegenstände" betrachtet und können auf verschiedene Arten im Nachlass erfasst werden. Die rechtliche Einordnung und die damit verbundenen Herausforderungen für Erben und Notare werden beleuchtet, wobei insbesondere der Zugang zu den privaten Schlüsseln (private keys) für den Erben entscheidend ist, um auf die Kryptowährungen zugreifen zu können.
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