Deutschland als Wegzugsstaat aus einkommen-, außen- und erbschaftsteuerlicher Sicht
- RA Thorsten Berg
- 10. Nov. 2023
- 1 Min. Lesezeit
Quelle: Fachbeiträge ZErberus

Wegzugsstaat wegen Erbschaftssteuern? Die steuerlichen Rahmenbedingungen für Wegzüge aus Deutschland sind komplex und erfordern eine gründliche Vorbereitung. In Deutschland sind natürliche Personen nur noch unbeschränkt einkommensteuerpflichtig, wenn sie hier einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben. Die Kriterien dafür sind jedoch nicht eindeutig und können schnell erfüllt sein, insbesondere bei starker Bindung an Deutschland. Es gibt auch Mitteilungspflichten für grenzüberschreitende Steuergestaltungen sowie Konsequenzen im deutschen Steuerrecht, die bei einem Wegzug zu beachten sind. Hierbei sind die persönliche und gegenständliche Entstrickungsbesteuerung relevant, die an den Wegzug natürlicher Personen bzw. den Transfer von Wirtschaftsgütern anknüpfen. Bei beschränkter Einkommensteuerpflicht nach dem Wegzug sind bestimmte Einkünfte weiterhin steuerpflichtig, wenn sie aus Deutschland stammen. Es ist ratsam, einen Wohnsitzwechsel zum Ende des Kalenderjahrs durchzuführen, um negative steuerliche Auswirkungen zu vermeiden.
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