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Wegfall des vom Erblasser benannten Testamentsvollstreckers – Anforderungen an ein Ersuchen an das Nachlassgericht gem. § 2200 BGB

Quelle: Fachbeiträge ZErberus

Blatt mit Text

Wegfall des Testamentsvollstreckers: Klare Regelungen erforderlich


Ein ausdrücklich ernannter Testamentsvollstrecker kann aus verschiedenen Gründen vor Abschluss seiner Aufgaben ausfallen. In solchen Fällen ist zu prüfen, ob die Testamentsvollstreckung insgesamt endet oder ein Ersatztestamentsvollstrecker zu benennen ist. Die Entscheidung darüber hängt von der letztwilligen Verfügung des Erblassers ab und erfordert eine genaue Auslegung der testamentarischen Anordnungen. Fehlt eine klare Regelung, muss das Nachlassgericht einspringen. Es gelten strenge Anforderungen an ein Ersuchen an das Gericht gemäß § 2200 BGB. Eine ergänzende Auslegung kann in Einzelfällen ein konkludentes Ersuchen begründen, jedoch sind Unsicherheiten zu vermeiden. Im Zweifel endet die Testamentsvollstreckung insgesamt. Erben sollten in diesem Fall umgehend rechtliche Schritte einleiten, um den Entfall der Testamentsvollstreckung nachzuweisen und die notwendigen Änderungen im Rechtsverkehr zu vollziehen.


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